Hotel Bermuda Zürich
Hotelrichtlinien / Hausordnung
(Verbindlich für alle Gäste)
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Die Einhaltung der folgenden Regeln dient der Sicherheit, dem Komfort und dem harmonischen Miteinander aller Gäste und Mitarbeiter. Mit Betreten des Hotels und der Nutzung der Zimmer erkennen Sie diese Hausordnung an.
1. Check-in und Check-out
- Check-in: Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab der vereinbarten Anreisezeit zur Verfügung. Check-In ist nach Absprache 24h möglich
- Melde- und Ausweispflicht: Jeder Gast (insbesondere ausländische Staatsbürger) ist verpflichtet, bei der Anreise einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen und den Meldeschein ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben.
- Check-out: Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis spätestens 11:00 (AM) zu räumen und den Zimmerschlüssel/die Schlüsselkarte an der Rezeption abzugeben. Bei Überschreitung der Check-out-Zeit ohne vorherige Absprache behalten wir uns vor, eine individuelle Gebühr, je nach Situation, in Rechnung zu stellen oder eine weitere Übernachtung zu berechnen.
2. Nachtruhe und Verhalten
- Ruhezeiten: Von 20:00 bis 08:00 (Nachtruhe) ist in allen Bereichen des Hotels, insbesondere in den Gästezimmern, auf den Fluren und im Treppenhaus, Zimmerlautstärke einzuhalten.
- Lärmbelästigung: Laute Musik, Partys und jegliche andere Form von Lärmbelästigung, die andere Gäste stören könnte, sind untersagt. Bei wiederholten Verstößen kann die Hotelleitung den Vertrag fristlos kündigen und den Gast des Hauses verweisen.
- Verhalten: Wir erwarten von unseren Gästen einen respektvollen Umgangston mit Mitarbeitern und anderen Gästen. Mutwillige Beschädigung oder grobe Verunreinigung von Hoteleigentum sowie ungebührliches Verhalten führen zum sofortigen Verweis aus dem Hotel.
3. Rauchen und Brandschutz
- Rauchverbot: Das gesamte Hotelgebäude (Zimmer, Flure, Treppenhäuser, öffentliche Bereiche) ist ein Nichtraucherbereich. Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.
- Verstoß gegen das Rauchverbot: Bei Zuwiderhandlung wird eine Sonderreinigungsgebühr von bis zu 2500.- CHF fällig (Feuermelder alarmiert automatisch die Feuerwehr bei Rauchentwicklung oder einem Brand), und das Hotel behält sich vor, zusätzliche Kosten (z.B. für Feuerwehreinsätze bei Auslösen des Rauchmelders) an den Verursacher weiterzugeben.
- Offenes Feuer: Das Entzünden von Kerzen, Tauchsiedern, Kochplatten und anderem offenem Feuer oder unsicheren Geräten in den Zimmern ist aus Brandschutzgründen strengstens untersagt.
4. Schäden und Haftung
- Beschädigungen: Der Gast haftet für alle Schäden an Hoteleinrichtung und -eigentum, die durch ihn oder seine Besucher fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Dies gilt auch für übermäßige Verschmutzung.
- Verlust: Das Hotel haftet für den Verlust von Wertgegenständen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für nicht in den zimmereigenen Safes oder an der Rezeption hinterlegte Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
5. Besucher und Zimmerbelegung
- Besucher: Der Zutritt zu den Gästezimmern ist nur den bei der Rezeption angemeldeten und bezahlten Personen gestattet. Nicht im Hotel gemeldete Besucher müssen an der Rezeption angemeldet werden. Die Hotelleitung kann den Zutritt von Besuchern jederzeit verwehren.
- Übernachtung Dritter: Die Übernachtung hausfremder, nicht angemeldeter Personen ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der volle Übernachtungspreis der zusätzlichen Person(en) fällig.
- Zimmerbelegung: Die maximale Belegung des gebuchten Zimmers darf nicht überschritten werden.
6. Sonstiges
- Haustiere: Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und gegen eine entsprechende Gebühr gestattet. Sie dürfen sich nicht in den Frühstücksräumen oder anderen ausgewiesenen Bereichen aufhalten.
- Mitnahme von Speisen/Getränken: Die Mitnahme von Speisen und Getränken aus dem Frühstücksbuffet ist nicht gestattet. Für die Nutzung von mitgebrachten Speisen und Getränken in den öffentlichen Hotelbereichen ist die Hotelleitung zu fragen.
- Zimmerschlüssel: Der Zimmerschlüssel (oder die Karte) darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust wird eine Gebühr für den Ersatz und die mögliche Neuprogrammierung der Schließanlage in Höhe von 10.- CHF berechnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung dieser Regeln.
Die Hotelleitung
Zürich, 2025-10-14 (Hotelrichtlinien / Hausordnung, Version 0.0.1)